Die Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren mittelständische Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften und Bauherren im Zusammenhang mit dem Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Wir verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts.
Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien im Hinblick auf Kauf oder Verkauf einer Immobilie, deren Vermietung oder Verpachtung. Auch die Prüfung von Kündigungen fällt in unseren Kompetenzbereich.
Wir beraten bei der Erstellung von Verträgen. Neben den speziell dargestellten Bereichen des Baurechts und des Miet- und Immobilienrechts beraten wir zum Beispiel zu Kaufverträgen, insbesondere zu Verträgen rund um den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen und zu damit im Zusammenhang stehenden Darlehensverträgen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim Abschluss von Arbeits- oder Dienstverträgen, im Zusammenhang einer Abmahnung oder einer Kündigung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir beraten und vertreten im Bereich des Straßenverkehrsrechts bei der Schadensregulierung nach Unfällen. Der verkehrsrechtliche Schwerpunkt umfasst auch das Verkehrsstrafrecht, z.B. wegen Körperverletzungen im Rahmen von Unfällen. Hierher gehören auch Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen.
Wir beraten und vertreten im privaten Versicherungsrecht. Hierbei geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen der Versicherung und dem Versicherten, z.B. aus Verträgen über Unfall- und Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Gebäude- und Hausratversicherungen, private Krankenversicherungen etc.